Impressum

Ballettschule Schmetterling

Inhaberinnen:

Irina Schlaht

+49 (0)711 935 933 06
+49 (0)151 504 906 77
info[at]ballettschule-schmetterling.de

Adresse:

Ballettschule Schmetterling
Am Kriegsbergturm 37
70192 Stuttgart

Allgemeine Geschäftsbedienungen

Diese AGB, regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Verwender (Ballettschule Schmetterling) und dem Kunden.  Der Verwender hat das Recht, die AGB ohne vorherige Ankündigung zu ändern, der Kunde wird von den etwaigen Änderungen der AGB und der dann geltenden Fassung auf angemessene Weise umgehend informiert.

 

1 Sitz der Leitung der Ballettschule und Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen Sitz der Leitung der Ballettschule Schmetterling ist (Postadresse/ Büro) Strombergstr. 20, 70188 Stuttgart, c/o Irina Schlaht. Geltungsbereich der AGB sind

  1. a) Unterrichtsort: Bei Sängerschaft Schwaben, Am Kriegsbergturm 37, 70192 Stuttgart und alle Veranstaltungsorte der Ballettschule Schmetterling- Die AGB gelten für alle vom Verwender durchgeführte Veranstaltungen.

 

2 Ohne AGB keinen Vertrag. Diese AGB sind Bestandteil des Unterrichtsvertrages und ab Unterzeichnung des Vertrages wirksam.

3 Schriftliche Anmeldung, Gültigkeit des Vertrages Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, eine Ausfertigung des Vertrages sowie der AGB erhalten und diese auch verstanden zu haben. Die schriftliche Anmeldung (bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter) schließt die Anerkennung der pädagogischen Zielsetzung, der Teilnahmebedingungen und der Gebührenverpflichtung mit ein. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit, jede Änderung bedarf der Schriftform. Durch die Unterschrift erkennt der Kunde den Vertragsinhalt an. Der Vertrag unter Einbeziehung der AGB kommt zustande, wenn er vom Verwender durch Unterschriftsleistung angenommen wurde. Auch die Anmeldung in elektronischer Form/Internet, bedarf zum wirksamen Vertragsschluss einer schriftlichen Bestätigung durch den Verwender.

3.1 Vertragsbeginn / Vertragslaufzeit Der Anmeldebeginn richtet sich nach dem Datum der ersten Kursteilnahme(1.Probestunde). Bei erster Kursteilnahme vom 1. bis 15. eines Monats wird dieser Monat als Aufnahmemonat festgelegt und voll berechnet.  Ab dem 16. eines Monats gilt der Kursteilnehmer erst ab dem folgenden Monat als angemeldet.

4 Keine regelmäßige Teilnahme ohne Anmeldung Für jede Aufnahme in eine Tanzklasse, wobei es sich um fortlaufende Kurse handelt, die aufeinander aufbauen, ist vom Kunden eine Anmeldung auszufüllen und zu unterschreiben. Bei Minderjährigen geschieht dies durch die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Eine Probestunde pro Person ist kostenlos. Ein allgemeiner Anspruch des Kunden auf Durchführung einer kostenfreien Probestunde besteht nicht.

5 Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen Mit Betreten der Räume und Kurs- und Veranstaltungsorte der Ballettschule Schmetterling, sowie mit Unterzeichnung eines Anmeldeformulars in schriftlicher oder elektronischer   Form (Internet) werden diese AGB ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt. Bei der Anmeldung/Buchung per Internet muss der Kunde ein spezifisches Feld zur Kenntnisnahme und Einbeziehung der AGB anklicken.  Mit der Abgabe dieser Bestätigung erklärt der Kunde, dass er vom Inhalt und der Einbeziehung in den Vertrag der AGB Kenntnis genommen hat und dies in vollem Umfang akzeptiert.

6 Preise Die Unterrichtshonorare setzen sich pro Person wie folgt zusammen:

Probestunde in der Gruppe: 1x kostenlos

Einzelunterricht in der Gruppe: 20 € (Erw.) 15 € (Kind)

Aufnahmegebühr: 30 € einmalig

 

1x wöchentlich 45 Minuten 40€ monatlich

1x wöchentlich 60 Minuten 45€ monatlich

1x wöchentlich 75 Minuten 50€ monatlich

1x wöchentlich 90 Minuten 55€ monatlich

 

2x wöchentlich 45 Minuten 75€ monatlich

2x wöchentlich 60 Minuten 85 € monatlich

2x wöchentlich 75 Minuten 90 € monatlich

2x wöchentlich 90 Minuten 100€ monatlich

Privat Unterricht und einmalige Buchungen:

 

Privatstunde (Einzelunterricht):                           

60 Minuten 90€

90 Minuten 120€                                                                      

 

Gruppenunterricht:                                                  

60 Minuten 100€

90 Minuten 130€

                                                          

Zusätzlich gewährt die Schule einen Geschwisterrabatt von 15 % für das zweite angemeldete Kind und einen Rabatt von 30% für das dritte angemeldete Kind. Der Geschwisterrabatt entfällt, sobald der Vertrag des zweiten, bzw. dritten Kindes aufgelöst wurde.

 

6.2 Die Schüler der Ballettschule sind verpflichtet, sich an die, von der Ballettschule vorgegebenen Uniform, zu halten. Welche Kleidung benötigt wird, wird ihnen bei Anmeldung, in der Ballettschule, mitgeteilt.

 

7 Wie oft muss man den Betrag bezahlen? Das auf Jahresbasis kalkulierte Schulgeld (mindestens 36 Unterrichtsstunden im Jahr) wird in monatlichen Teilbeträgen erhoben, die auf zwölf Kalendermonate verteilt sind. Das Schulgeld für die fortlaufenden Tanzkurse ist als monatliche Ratenzahlung, daher auch während der unterrichtsfreien Zeiten, angeschlossen an das Land BW (Schulferien, gesetzliche Feiertage, bewegliche Ferientage), durchgehend, jeweils bis zum 05. eines Monats im Voraus zu zahlen.

 

 

 

8 Zahlungsverfahren Durch den Vertragsschluss verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung der vollen monatlichen Kursgebühren. Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden (z. B. durch eine Erkrankung) oder Abbruch des gebuchten Kurses entbinden den Vertragspartner nicht von der Zahlung der gesamten monatlichen Kursgebühren. Die Zahlung kann per Dauerauftrag auf das Konto des Verwenders unter der Angabe des Kundennamens erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes beim Verwender an.

8.1 Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von 5€ erhoben. Zahlungsverzug von zwei und mehr Monatsgebühren führt nach schriftlicher Zahlungserinnerung zur Eröffnung eines amtlichen Mahnverfahrens durch eine Rechtsanwaltskanzlei. Werden die Kursgebühren nicht rechtzeitig entrichtet, besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Unterricht und die Kursleitung ist berechtigt, den/die Teilnehmer/in vom Unterricht frei zu stellen oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Eventuelle Gebühren bei Stornierungen oder Rücküberweisungen gehen zu Lasten des Kunden, wobei eine Bearbeitungsgebühr von 5,- EUR erhoben wird.

9 Erhöhung der Schulgeldpreise Die Ballettschule behält sich vor, die Schulgeldpreise anzupassen. Falls eine Änderung des Schulgeldes erfolgt, wird jeder Kunde spätestens 6 Wochen vor Ablauf eines Monats darüber informiert. Die Kündigungsfrist, von drei Monaten, bleibt hiervon unberührt. Eine Erhöhung der Kursgebühren berechtigt nicht zur Sonderkündigung.

10 Was geschieht bei einer Unterbrechung? Bei der Anmeldung nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, fehlende Kinderbetreuung usw. entbinden den Kunden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Der Vertrag kann im Wege der Kulanz für die Dauer der Unterbrechung ausgesetzt werden. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Einverständniserklärung des Verwenders. Die Dauer der Mitgliedschaft verlängert sich in diesem Falle um die Zeitspanne der Unterbrechung. Die hier vereinbarte Zahlungsweise und Kündigungsfristen bleiben von einer solchen Regelung unberührt.

11 Unterrichtstage / Schulferien Während der Schulferien in BW, an in BW schulfreien Tagen, sowie allen gesetzlichen Feiertagen, beweglichen Ferientagen findet kein Unterricht statt. Ferienangebote und Workshops werden gesondert angezeigt. Es bleibt der Schulleitung vorbehalten, die Stunden ausnahmsweise auf einen anderen Tag oder andere Uhrzeit zu verlegen, sofern der Geschäftsbetrieb dieses erfordert.

12 Erbringen von Leistungen. Wird es der Schulleitung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich, ihre Leistungen zu erbringen, so stehen dem Kunden hieraus keine Ansprüche zu. Die Schulleitung ist berechtigt, ihre Leistung, um die Dauer der Beeinträchtigung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder aber vom Vertrag zurückzutreten. Hieraus entstehen dem Kunden keine Regressansprüche/Schadensansprüche. Der Kunde hat jedoch das Recht, nach Ablauf des Vertrages für die Dauer der Ausfallzeit unentgeltlich weiter an den Kursen teilzunehmen. Zahlungsweise und Kündigungsfrist bleiben auch in diesem Falle von einer solchen Regelung unberührt.

 

13 Schäden durch Kunden, Haftung bei Personenschäden Für Schäden jeder Art, die der Kunde verursacht, kommt der Kunde auf. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten. Der Aufenthalt in den Räumen der Schule geschieht auf eigene Gefahr. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verwender diese Verletzung zu vertreten hat und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen. Der Haftungsausschluss bzw. die -begrenzung erstreckt sich auch auf etwaige Erfüllungsgehilfen des Verwenders oder aber auf seine eigenen gesetzlichen Vertreter.

14 Haftung bei Verlust Für Verlust und Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen, Geld o.ä. des Kunden haftet der Verwender nicht.

15 Kündigung des Vertrages Die Vertragskündigung ist jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende von beiden Seiten möglich. Sie bedarf der Schriftform und gilt nach Abgabe (Eingangsdatum) für die nächsten 3 vollen Kalendermonate. Ohne schriftliche Kündigung verlängert sich der Vertrag stillschweigend um einen weiteren Monat zu den dann geltenden Konditionen.

16 Mediengesetz / Urheberrechtsschutz In der Ballettschule und an den jeweiligen Veranstaltungsorten werden bei öffentlichen Veranstaltungen Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Der Kunde erteilt sein Einverständnis, dass von ihm gefertigte Aufnahmen in der Öffentlichkeit gezeigt werden. Der Verwender kann davon ausgehen, dass der Kunde der Veröffentlichung honorarfrei zustimmt und die Film- bzw. Fotorechte in den Besitz des Verwenders übergehen. Die Fotos können z. B. vom Verwender auf der Internetseite: http://ballettschule-schmetterling.de. eingestellt, für Flyer verwendet, oder in der Schule ausgehängt werden. Sofern der Kunde dies nicht wünscht, teilt er dies dem Verwender, welcher das Foto sodann umgehend entfernen wird, mit.

Mediale Aufzeichnungen jeglicher Art sind in den Kursen und sonstigen Veranstaltungen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Ballettschule Schmetterling erlaubt. Unterrichtsmaterial/Videos/Fotos von allen Veranstaltungen den Ballettschule darf ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt oder an dritte gegeben werden.

 

17 Datenschutz /Zustimmung zur Datenverarbeitung und Auftragsdatenverarbeitung. Alle Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die E-Mail-Adresse wird nur für interne Informationsschreiben verwendet.

Schüler/ in und Vertragspartner erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die angegebenen personenbezogenen Daten unter Beachtung des Gesetzlichen Datenschutzes, von der Ballettschule, im Rahmen der geschäftlichen Beziehung zur Übermittlung von elektronischen, postalischen und telefonischen Informationen (auch Terminankündigungen und Veranstaltungseinladungen) verarbeitet und genutzt werden dürfen. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich bei der Ballettschule wiederrufen werden.

 

18 Gerichtsstand und Erfüllungsort. Erfüllungsort für beide Parteien ist Stuttgart.

 

 

 

 

 

19 Aufführungen: Die Ballettschule Schmetterling veranstaltet in der Regel alle drei bis fünf Jahre eine große Aufführung. Diese ist der Höhepunkt des Ballettschuljahres.
Für die Kinder ist es ein besonderer Moment. Bei der Aufführung muss ein Elternteil oder ein enger Verwandter im Publikum anwesend sein. Die Kinder sollen diese Aufführung als einen glücklichen Moment erleben. Dafür müssen sie sich sicher und wohl fühlen im Tanz und mit der Gruppe. Eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung dafür. Es gibt keine Pflicht zur Teilnahme an den Aufführungen, aber die Schulleitung muss früh genug informiert zu sein, wenn jemand nicht teilnehmen möchte oder kann.
Aufführungen kosten die Schule viel Geld für die Miete des Ortes, für Kostüme und vieles mehr. Dies muss durch Eintrittsgelder und die Kostenbeteiligung der Schüler an Kostümen wieder eingenommen werden. In den Tanzstundengebühren sind diese Kosten nicht enthalten. Wenn zum Beispiel ein Kostüm erst einmal für eine bestimmte Schülerin angeschafft ist, muss es bezahlt werden und kann nicht an den Hersteller zurückgegeben werden.

19.1 Ist eine Anmeldung zur Teilnahme an einer Aufführung unterschrieben, ist sie verbindlich.

19.2 Wenn Kostüme nötig werden, informieren wir Sie vorher. Der Betrag für Kinderkostüme überschreitet in der Regel nicht 35€ pro Kostüm. Der Betrag wird ihnen in Rechnung gestellt, mit bitte um Überweisung. Das Kostüm geht nach der Aufführung in Ihren Besitz über, es sei denn, Sie wollen es der Schule überlassen.

19.3 Manchmal können wir Kostüme aus unserem eigenen Fundus verwenden. Dann erheben wir eine Leihgebühr zwischen 10 und 20€. Bei besonders wertvollen Kostümen kann dies ausnahmsweise bis zu 30 € gehen. Auch über diese Gebühren werden Sie vorher informiert. In der Gebühr sind unsere Anschaffungs-, Reinigungs- und Lagerkosten enthalten.

19.4. Für die Teilnahme an den Aufführungen muss regelmäßig in den Tanzstunden gelernt und geübt werden. Es kann jemand krank werden oder einen anderen dringenden Grund haben, einmal zu fehlen. Dann brauchen wir dringend eine Information. Nur so können wir mit der ganzen Gruppe verlässlich proben.


  1. 5. Vor einer Aufführung ist eine Generalprobe nötig. Bei größeren Aufführungen ist auch noch eine Durchlaufprobe erforderlich. In der Regel kann nur jemand an der Aufführung teilnehmen, der auch an diesen Proben teilgenommen hat. Bereits entstandene Kosten können nicht erstattet werden, wenn jemand dann doch nicht teilnimmt. Durchlaufproben und die Generalprobe finden ohne die Eltern oder andere Zuschauer statt. Dafür bitten wir um Verständnis,

19.6. Die Schule lässt Fotos und Videoaufnahmen der Aufführungen herstellen. Mit der Anmeldung genehmigen Sie, dass diese für Werbezwecke für die Schule veröffentlicht werden dürfen.

19.7. Die Aufführungen und Offenen Stunden sind Sonderleistungen, die Ballettschule ist nicht verpflichtet die regelmäßig durchzuführen.

 

20 Änderung von Daten des/der Schüler(s)In bzw. des Vertragspartners

11.1 Schülerin und Vertragspartner sind verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) der Ballettschule Schmetterling unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners bzw. des/der Schüler(s)In.

21 Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

* Der Unterrichtsvertrag wird bei Teilnahme an einer Probestunde dem/der Schüler/in /Erziehungsberechtigten ausgehändigt und nach Unterschrift als Kopie mitgegeben.